Stayvie Hospitality Group

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Objekt-Akquise und das Tippgeber-Programm

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Nutzung der Website stayvie.de sowie für die darüber angebotene Kontaktaufnahme zur Objekt-Akquise (Vorschlag von Beherbergungsbetrieben zur Pachtübernahme) und für die Teilnahme am Tippgeber-Programm der Stayvie UG (haftungsbeschränkt), Rathausgasse 5, 12529 Schönefeld („Stayvie“).

2. Leistungsbeschreibung

Über die auf dieser Website eingebundenen Formulare (u. a. bereitgestellt über monday.com) können Eigentümer, Investoren, Makler und Netzwerkpartner Beherbergungsbetriebe zur möglichen Pachtübernahme durch Stayvie vorschlagen. Die Übermittlung eines Formulars stellt eine unverbindliche Anfrage dar und begründet noch keinen Vertrag zwischen den Parteien.

Stayvie prüft eingehende Vorschläge nach eigenem Ermessen und meldet sich bei Interesse persönlich zurück. Ein Anspruch auf Rückmeldung, Prüfung innerhalb einer bestimmten Frist oder auf Abschluss eines Pachtvertrags besteht nicht.

3. Vertragsschluss über Objekte

Ein rechtsverbindlicher Vertrag über die Pachtübernahme eines Objekts (Pachtvertrag) kommt ausschließlich durch gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen Stayvie und dem jeweiligen Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigten zustande. Die Nutzung der Website und der Formulare ersetzt diesen Prozess nicht.

4. Tippgeber-Programm

Personen, die Stayvie über das Tippgeber-Formular auf ein Objekt hinweisen, das nicht ihnen selbst gehört („Tippgeber“), können bei erfolgreicher Vermittlung eine Vergütung erhalten. Die Höhe der Vergütung wird individuell je Objekt festgelegt und vor Vertragsschluss schriftlich zwischen Stayvie und dem Tippgeber vereinbart.

Ein Anspruch auf Vergütung besteht nur, wenn (a) der Tippgeber das Objekt zuerst und nachweislich an Stayvie herangetragen hat, (b) Stayvie zum Zeitpunkt des Hinweises noch keinen eigenen Kontakt zu diesem Objekt hatte, und (c) auf Basis dieses Hinweises tatsächlich ein Pachtvertrag zwischen Stayvie und dem Eigentümer zustande kommt. Ohne gesonderte schriftliche Vergütungsvereinbarung besteht kein Anspruch.

5. Pflichten der Nutzer

Nutzer verpflichten sich, in den Formularen nur wahrheitsgemäße Angaben zu machen und keine Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits- und Datenschutzrechte) zu verletzen, etwa bei der Weitergabe von Kontaktdaten eines Objektinhabers im Rahmen des Tippgeber-Programms.

6. Haftung

Stayvie haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Stayvie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

7. Datenverarbeitung

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere bei Nutzung der eingebundenen Formulare (monday.com) und des WhatsApp-Kontakts, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juli 2026. Diese AGB sind ein Entwurf und wurden noch nicht abschließend rechtlich geprüft.